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Die Wertermittlung: Für den Verkauf das A und O!

Regelmäßig werden unsere Experten von Immobilien & mehr Jürgen Vogt gebeten, verschiedenste Immobilien vom Haus bis zur Wohnung in der Region Oberschwaben sowie Bodensee und speziell rund um Sigmaringen - Bad Saulgau - Pfullendorf zu bewerten. Die Bewertung soll meist als Grundlage für Verkaufsüberlegungen, oder für Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten oder Erbengemeinschaften dienen.

Die richtige Wertermittlung

Oft erleben wir es, dass Eigentümer bereits einen anderen Ratgeber (z.B. Internetmakler) hinzugezogen haben. Das Ergebnis dieser Bewertung, weicht häufig von unserer Bewertung ab. Wir fragen uns dann oft, ob der andere „Sachverständige“ den Verkehrswert mit dem Würfel ermittelt hat oder durch das Lesen des Kaffeesatzes?! Hinterfragt man dann den „Begutachtungsvorgang“, gibt es meist zwei Gründe für den abweichenden – meist höheren – Preis.
Fast immer liegt dies an der Unwissenheit des „Gutachters“. Unrealistischen Wunschvorstellungen der Eigentümer, welche der „Gutachter“ als Verkehrswert in sein Gutachten übernimmt kann aber auch ein Grund sein.

Was lehrt uns das?
Eine Immobilienbewertung sollte nur von einem hauptberuflichen Fachmann vorgenommen werden, der aufgrund seiner Ausbildung und vielmehr seiner täglichen Erfahrung am Markt, dazu in der Lage ist.
Sie werden sich zu Recht fragen, wie sich der aktuelle Marktwert einer Immobilie treffsicher ermitteln lässt? Wie kommt es dann immer wieder zu „Mondpreisen“ die weit ab vom tatsächlichen Marktwert liegen?

Ganz einfach: Häufig weichen die Vorstellungen der Eigentümer weit von dem ermittelten Verkehrswert ab! Nur wenige Makler haben das Rückgrat, die Aufnahme einer Immobilie in ihr Verkaufsportfolio abzulehnen, wenn der erträumte Preis fern der Realität liegt.

Unterschiedliche Ansichten

Immobilien & mehr Jürgen Vogt hat dafür eine einfache Regel: Weicht der vom Verkäufer geforderte Kaufpreis um mehr als 10% von der Wertfeststellung des Immobilien & mehr – Spezialisten ab, wird das Objekt nicht in das Verkaufsportfolio aufgenommen. Denn wenn der Verkäufer in der Preisverhandlung z.B. 30% vom ermittelten Marktwert abweichen kann, liegt es doch auf der Hand, dass der Verkaufspreis von vorn herein nicht erzielbar ist!



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